Den TuWas!Pass bekommen alle, die an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle leben müssen (zur Zeit bei Einzelpersonen 46,40 Euro pro Tag; bei Bezug von Mindestsicherung oder Pension und bei geringem Einkommen ist das Haushaltseinkommen relevant). Es gelten dieselben Kriterien wie beim Kulturpass.
Siehe
hungeraufkunstundkultur.at
Auch Kinder von TuWas!Pass-InhaberInnen bis 18 Jahre bekommen den Pass.
Bei übermäßig hohen finanziellen Belastungen kann die Grenze angehoben werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Hilfswerk oder direkt an uns.
STUDIERENDE...
... haben keinen Anspruch auf den TuWas!Pass, falls sie nicht AMS-Geld unter der Armutsgrenze, Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.